
Verzicht auf das Verhängen einer Strafe gegen einen Täter trotz feststehender Schuld. Das Strafgesetzbuch (StGB erlaubt in verschiedenen Fällen, von einer Strafe abzusehen. Hauptfälle sind: Schwere Folge der Tat für den Täter (§ 60 StGB): Das Gericht kann von Str...
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Absehen von Strafe, gerichtlicher Verzicht auf Strafe (nur bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, § 60 StGB), wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe verfehlt wäre (z. B. schwere eigene Verletzung bei verschuldetem Verkehrsunfall).
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